Export für Rüstungsgüter erleichtern

Nach Artikel 26 (2) des Grundgesetzes dürfen „zur Kriegsführung bestimmte Waffen […] nur mit
Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden“. Damit liegt
es in der Hand der Regierungsmitglieder, den Transport für Rüstungsgüter in das Konfliktland (wenn auch nicht auf direktem Weg) zu gewährleisten.
Der Bundessicherheitsrat (KanzlerIn, VizekanzlerIn, BundeskanzleramtschefIn und 6 Minister) ist
das höchste Organ für die deutsche Sicherheitspolitik. Er allein entscheidet in geheimen Sitzungen
über die Exportgenehmigungen von Rüstungsgütern.
Nach den Rüstungsexportrichtlinien der Bundesregierung von 2000 scheiden „Lieferungen an
Länder, die sich in bewaffneten äußeren Konflikten befinden oder bei denen eine Gefahr für den
Ausbruch solcher Konflikte besteht“ aus. Dies sind allerdings lediglich „Richtlinien“ mit gewissem
Interpretationsspielraum.
So gibt es außerdem Möglichkeiten, Exporte indirekt in die Länder durchführen zu lassen, indem
die Waffen zunächst in andere EU-Länder transportiert und von dort dann in das Land exportiert
werden.
Hinter Entscheidungen für Rüstungstransporte stehen meist strategische Faktoren. Deutschlands
Rüstungshersteller sind auf Exporte angewiesen, zum einen, um ihre Spitzentechnologien auf den
Markt zu bringen und ihr Vorrangstellung im Export von Rüstungsgütern in Europa zu halten, zum
anderen, um die guten Beziehungen zu anderen Staaten zu sichern.

Mehr Information:

http://www.aufschrei-waffenhandel.de/http://www.waffenexporte.org/

http://www.kindersoldaten.info/

http://www.handelsblatt.com/themen/Waffenexporte

http://www.fr-online.de/politik/waffenexporte-deutschlands-waffenschmiede,1472596,28166416.html