Forderung: Veränderung des Asylrechtes – Öffnung für Asylsuchende

Veränderung des Asylrechtes. Nach einer erfolgreichen Kampagne für die erleichterte Einreise von
Flüchtlingen aus dem Krisengebiet öffnet die Bundesregierung die Grenze für 100.000 Flüchtlinge.
Die Bundesregierung muss dies jedoch mit den anderen europäischen Ländern abstimmen. Diese
können Widerspruch einlegen.

Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium des Innern für das Asylrecht federführend zuständig. Nach den gesetzlichen Vorschriften entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über den Antrag eines Asylbewerbers. Gegen Entscheidungen des Bundesamts ist die Klage vor den Verwaltungsgerichten zulässig. Die Entscheidung über den Vollzug einer eventuellen Abschiebung obliegt der jeweils zuständigen Landesbehörde. Sowohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch die Landesregierungen und die Verwaltungsgerichte erhalten vom Auswärtigen Amt die verfügbaren Informationen über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Herkunftsländern von Asylbewerbern. (Quelle: www.auswärtiges-amt.de)

Zum Vergleich: Griechenland hat mit 11 Millionen Einwohner, ca. 146.000 Flüchtlinge im Jahr. (2010)
Deutschland mit 80 Millionen Einwohnern 15.741 im Jahr ( 2010)

Mehr unter:

http://www.zeit.de/2009/40/Fluechtlinge
http://www.tagesschau.de/ausland/fluechtlinge-ghana-100~_origin-7cccf512-1e9e-49f8-ba76-81b039da9211.html
http://www.bundestag.de/blob/282438/f99b34acea7ca07008ece07a7ee46734/dicko_stellungnahme-data.pdf
http://www.unhcr.de/ (Verfügt über gutes Material für den Unterricht)
https://www.youtube.com/playlist?list=PLBIfhd3K44HnCtZICMIHLI3AD_arWWXzM (Filmmaterial zum Thema)
http://women-in-exile.net/