Steuerverweigerung bei militärischen Operationen von Seiten der eigenen Regierung

Steuerverweigerung ist ein altes Mittel der Steuerzahlenden zum Erzwingen bestimmter Veränderungen
von Seiten der Politik.

  • Steuerstreiks und Steuerboykotts der amerikanischen Kolonisten gegen britische Steuern (1764 bis 1776), vor allem gegen die Stempelsteuer und die Teesteuer (Boston Tea Party) dehnten sich zur Freiheitsbewegung aus und führten 1776 zur Unabhängigkeitserklärung, mit der Folge der Loslösung der amerikanischen Kolonien vom Mutterland und der Gründung der Vereinigten Staaten.
  • Die französische Revolution begann damit, dass am 17. Juni 1789 der erweiterte dritte Stand den allgemeinen Steuerstreik als Protest gegen Adel und Klerus ausrief.
  • Am 8. November 1848 entmachtete Friedrich Wilhelm III die preußische Nationalversammlung ihren Sitz von Berlin nach Brandenburg zu verlegen. Als die Deputierten darauf hin die allgemeine Steuerverweigerung beschlossen, wurde die Sitzung durch das Militär gesprengt.
  • Innerhalb der Landvolkbewegung in Schleswig-Holstein kam es 1928/29 als Protest gegen die Politik der Weimarer Republik zu einem Steuerboykott und öffentlichen Verbrennungen von Steuerbescheiden.
  • Ein wesentliches Detail des indischen Unabhängigkeitskampfes war der gewaltfreie Kampf Mohandas Gandhis gegen die britische Salzsteuer (Salzmarsch, 1930).
  • Eine Steuerverweigerung aus Gewissensgründen wurde 1992 vom Bundesverfassungsgericht als nicht zulässig zurück gewiesen.
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